Schönheitsreparaturen bei Auszug

Wer in seinem Mietvertrag keine Klausel für Schönheitsreparaturen bei Auszug findet, kann sich glücklich schätzen. In diesem Fall müssen nämlich auch keine Reparaturen durch den Mieter vorgenommen werden. Wer allerdings solch eine Klausel in seinem Vertrag stehen hat, der ist auch zum vornehmen von Schönheitsreparaturen beim Auszug verpflichtet. Was fällt unter Schönheitsreparaturen Unter den „Schönheitsreparaturen“ versteht man übrigens das Tapezieren […]

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